Michael Söffge
Schornsteinfegermeister * Gebäudeenergieberater im Handwerk * Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Feuerstättenschau


Zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage muss alle 3 - 4 Jahre eine Feuerstättenschau durchgeführt werden (gesetzlich vorgeschrieben). Hierbei wird ergänzend zu den Kehr- und Überprüfungstätigkeiten die gesamte Feuerungsanlage visuell überprüft. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätten einschließlich Abgasanlagen) dient dem vorbeugendem Brandschutz. Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt geniessen. Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißungserscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen.


Die für die Feuerstättenschau anfallenden Gebühren werden in dem Jahr der Durchführung in Rechnung gestellt. Die Kosten sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 13.04.2013 festgelegt. Im Anschluss an die Feuerstättenschau habe ich Ihnen einen Feuerstättenbescheid auszustellen, in diesem ist festgehalten, welche Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten in welchen Zeiträumen durchzuführen sind. 

Die Durchführung der Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheides sind hoheitliche, nicht auf andere Schornsteinfeger übertragbare Tätigkeiten. 

Für eventuelle Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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