Michael Söffge
Schornsteinfegermeister * Gebäudeenergieberater im Handwerk * Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Gashausschau nach TRGI

Im Vergleich zum europäischen Ausland hat Deutschland im Bereich der Gasinstallationen einen hohen Sicherheitsstandard. Dieser ist u.a. in den "Technischen Regeln für Gasinstallationen"(TRGI) geregelt. Sicherheit ist allerdings kein Selbstläufer, denn auch die sicherste Technik bedarf einer regelmäßigen Kontrolle.

 

Wussten Sie, dass

  • die Betreiber von Gasanlagen gemäß der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) für ihre Gasanlagen selbst verantwortlich.
  • ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Gebäudeeigentümern und Mietern liegt.
  • bisher wurde nahe gelegt, die Gasanlage einmal jährlich zu kontrollieren. Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" wurde diese Kontrolle für Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht.


Vielfach nicht bekannt, dass

im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht oder durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen Sichtkontrolle seiner Hausgasleitung verpflichtet. Diese Sichtkontrolle kann der Gebäudeeigentümer selbst ausführen. Vermieter sind darüber hinaus zur Prüfung- und Instandhaltung verpflichtet. Alle zwölf Jahre sollen Gasleitungen durch einen Installationsfachbetrieb auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit geprüft werden.


 

Mein Angebot

Ab sofort können wir für Sie die jährlich vorgeschriebene Kontrolle der gesamten Gasanlage nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2018) durchführen.

Wir kontrollieren jährlich für Sie alle im Gebäude frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftungen bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen. Da wir diese zusätzliche Kontrolle im Rahmen unserer jährlichen Abgaswegprüfung durchführen können, ist der für die Gashausschau zusätzlich anfallende Kostenaufwand gering.

 

Ihre Vorteile!

  • Höhere Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihre Mieter
  • Früherkennung von Leckagen und Schäden
  • Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
  • Erhöhung der Brand- und Betriebssicherheit
  • Dokumentation der durchgeführten Kontrolle
  • Juristische Entlastung im Schadensfall
  • Nachweis im Schadensfall gegenüber Gebäudeversicherer

 

Sicherheitscheck mit Dokumentation!

Ergänzender Hinweis:
Die angebotene Kontrolle ist keine
Dichtigkeitsprüfung i.S. der
Technischen Regeln für Gasinstallationen
–TRGI-. Die in der TRGI, Ziffer 7 (Prüfung
von Leitungsanlagen) beschriebene
Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist eine alle
12 Jahre durchzuführende Druck-
Belastungsprüfung des gesamten Rohr-
netzes nach dem Gaszähler. Diese Art
der Überprüfung kann nur von einem
zugelassenen Gas-Fachbetrieb aus-
geführt werden.

Wir dokumentieren in einem Protokoll die durchgeführte Gashaus-schau und alle kontrollierten Gasleitungen, Geräte und Lüftungs-anlagen und beschreiben ggf. die Mängel. Bei festgestellten Undichtig-keiten ist die Gasleitung von Ihrem zuständigen Installationsbetrieb zu überprüfen!

 

Warum gerade der Schornsteinfegermeister?

Der Schornsteinfegerberuf gehört zu den sicherheitsrelevanten Gewerken gemäß der Handwerksordnung Anlage A in Deutschland. Als Schornsteinfeger führe ich stets sicherheitsbezogene Arbeiten durch und dokumentiere diese entsprechend. Zusätzlich ist mein Schornsteinfegerbetrieb nach dem Qualitäts- und Umweltmanagement-System zertifiziert. Weiterbildung und Fortbildung gehören zum Qualitätsstandard.

 

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